§1.0 | Wenn man als Fraktion agiert, muss man einheitliche Fraktionsfahrzeuge fahren (gleiche Farbe, gleicher Perleffekt, gleiche Unterbodenbeleuchtung). Die Unterbodenbeleuchtung muss immer an bleiben. Die Unterbodenbeleuchtung des Caller-Fahrzeuges darf sich unterscheiden.
§1.1 | Es ist strengstens verboten, die Fraktionskammer oder -kasse zu plündern, wenn man aus einer Fraktion austritt (egal, in welcher Form).
§1.2 | Es ist strengstens verboten, sich als Fraktionsmitglied auszugeben, zu welcher man nicht gehört.
§1.3 | Es gilt eine Aufnahmepflicht für alle Fraktionsmitglieder. Fraktionsmitglieder sind verpflichtet, alle relevanten Situationen, Kills und Informationen aufzunehmen, die auf Nachfrage im Support vorgelegt werden müssen. Dabei ist es egal, mit welchem Programm die Aufnahmen gemacht werden.
§1.4 | Jede Fraktion benötigt einen Discord-Server, auf dem sich die Fraktionsverwaltung befinden muss. Die Eigentumsrechte des Discords müssen, nachdem die Fraktion offiziell ist, einem Mitglied aus der Fraktionsverwaltung überschrieben werden. Die Fraktionsverwaltung muss den vollständigen Discord sehen können.
§1.5 | Jede Fraktion hat sich an ihr eingereichtes Konzept zu halten. Sollte dies nicht geschehen, wird die Fraktion sanktioniert und im schlimmsten Fall aufgelöst.
§1.6 | Fraktionen dürfen nicht aus dem Beweggrund des “Schepperns” und “Gambos” gegen andere Fraktionen schießen. Wenn eine Fraktion als zu “gambogeil” gilt, wird diese Fraktion zu einem Gespräch gebeten. Sollte dieses Gespräch in den Sand verlaufen, wird die Fraktion aufgelöst.
§1.7 | Drittpartei
Es ist verboten, sich in ein aktives Kampfgefecht zwischen zwei Fraktionen einzumischen. Dies gilt nicht als Drittpartei, wenn eine staatliche Fraktion, wie das Polizei, in einem Konflikt zwischen zwei Parteien agiert und diese zurückschießen.
Es ist strikt untersagt, ohne vorherige Genehmigung zwei Fraktionen oder Gruppierungen zu vereinen, um gemeinsam zu agieren.
Bündnisse können nur bei der Landkreis Fraktionsverwaltung beantragt werden.
Es ist ebenfalls untersagt, mit einer anderen Partei zusammenzuarbeiten, wenn man nicht die gleiche Kleidung (2 Merkmale) trägt und somit keine eindeutige Zugehörigkeit erkennbar ist. Zwei oder mehr Merkmale, wie Kleidung oder andere erkennbare Zeichen, sind erforderlich, um zu zeigen, dass man als ein Bündnis handelt. Eine Ausnahme bildet der sogenannte Davispakt.
Das Nutzen von Anwesen befreundeter Fraktionen, um sich eine strategische Position gegenüber einer verfeindeten Fraktion zu verschaffen, wird als Drittpartei betrachtet. Zudem ist es verboten, sich unter dem Vorwand, einer “Grillparty” oder ähnliches zu veranstalten, im Anwesen einer befreundeten Fraktion zu verstecken, um Konflikte zu umgehen.
§1.8 | Das Anschreiben von Mitgliedern anderer Fraktionen mit dem Ziel der Provokation oder des Störens ist strengstens verboten. Ebenso ist das Posten von Bildern, die nach einer Schießerei potenziell die Gegenpartei provozieren könnten, in jeglicher Form untersagt. Verstöße gegen diese Regel werden in größerem Ausmaß mit einer Fraktionsverwarnung bestraft.
§1.9 | Wir erwarten, dass sich jede Fraktion mit dem Regelwerk auseinandersetzt. Meldet eine Fraktion regelmäßig vermeintliche Verstöße, die nicht existieren, erfolgt eine Bestrafung.
§2.0 | Um eine Fraktion zu gründen, ist es erforderlich, ein detailliertes Konzept zu erstellen und mindestens 2 Mitglieder. Zusätzlich muss der Fraktionsleiter mindestens 18 Jahre alt sein.
§2.1 | Es ist strikt erforderlich das sich die Mitglieder der Fraktion auch dem Frakions Konzept entsprechend verhalten. (z.B bei einer Spanischen Mafia/Kartell/Gang sollten auch ein paar Begriffe in den allttag benutzt werden. abgesehen davon wollen wir kein Bahnhofs slang sehen: "Bruder, digga..")
Das gleiche gilt Natürlich bei Staatlichen Fraktionen.
§2.2 | Das Konzept muss folgende Punkte beeinhalten,
0815 oder Copy paste Konzepte werden nicht beachtet.
Name der Fraktion
Geschichte der Fraktion
Mitglieder & Ränge
Anwesen und Fraktions Kleidung
Fahrzeug erkennungs merkmale
§3.0 | Restaurants und Lokalitäten dürfen IC nicht weiterverkauft werden. Der Besitzer des Businesses bleibt der Besitzer bis zur Auflösung oder Weitergabe des Restaurants/der Lokalität über das High-Team oder die Fraktionsverwaltung aus administrativen Gründen.
§3.1 | Mediziner dürfen verletzte Personen erst nach einer Schießerei behandeln/ wiederbeleben, weil sie ihr eigenes Leben zu schützen haben. Sollten Mediziner während einer Schießerei jemanden behandeln/ wiederbeleben, verfällt die Unantastbarkeit des Mediziners.
§3.2 | Der Aufenthalt am LSMD ohne jeglichen Roleplay-Hintergrund ist verboten. Bei Verletzungen oder Untersuchungen ist der Aufenthalt gestattet. Solltet ihr keine Behandlung mehr benötigen, gibt es keinen Grund dafür, sich beim LSMD aufzuhalten. Jeder, der dort Stress macht, wird sanktioniert.
Es ist ein Ort der Genesung - keine Kneipe.
§3.3 | Korruption in staatlichen Fraktionen:
Staatskonten und -kammern sind in keinem Fall zu veruntreuen.
Das absichtliche Schießen auf Kollegen ist verboten und wird mit einem permanenten Bann geahndet.
Jegliches korruptes Verhalten von Führungsebenen wird mit einem administrativen Ausschluss aus der Fraktion geahndet und je nach Schwere weiter sanktioniert.
Sanktionen für korruptes Verhalten können im RP bis hin zum Ausschluss aus der Fraktion führen.
Korruption mit weitergabe Staatlichen Waffen ist strikt verboten und wird mit einem Dauerhaften Ausschluss vom Projekt geahndet.
§3.4 | Staatliche Fraktionen müssen, wenn sie agieren wollen, klar und einheitlich gekleidet sein, wie z.B. PD-Uniform, MD-Uniform, Mechaniker-Outfit etc.
§3.5 | Wenn staatliche Fraktionen die Aufforderung "Bitte stehen bleiben ALLGEMEINE Verkehrskontrolle" oder ähnliche Wortlaute benutzen, dann darf man NICHT zurückschießen, selbst wenn die staatlichen Fraktionen das Feuer auf die Reifen eröffnen. Bei 2 zerschossenen Reifen MUSS man stehen bleiben und die Flucht weiter zu Fuß ergreifen. Wenn die staatlichen Fraktionen das Feuer auf Personen eröffnen darf zurückgeschossen werden. Die staatlichen Fraktionen MÜSSEN die Verfolgung zu Fuß mit einem Tazer bewaffnet aufnehmen. Das anfunken seiner eigenen Fraktionen, um die Polizisten niederzuschießen, ist strengstens verboten. Bei allgemeinen Verkehrskontrollen darf Unterstützung nur beim 12er der jeweiligen Fraktion angefordert werden.
Das Ausnutzen von Grauzonen wird streng bestraft.
§3.6 | Es ist strengstens verboten, sich zu einer laufenden polizeilichen Maßnahme dazu zu stellen, sich einzumischen oder mit dem Auto ranzufahren und zuzuhören (Ninja RP). Wenn die Polizei eine Situation hat, wie z.B. eine Verkehrskontrolle oder Ähnliches, hat man sich nicht einzumischen.
§3.7 | Für die Stürmung der staatlichen Fraktionen muss eine Genehmigung der Fraktionsverwaltung vorliegen. Die Erläuterung eines triftigen Roleplay-Hintergrunds muss vorhanden sein (z. B. nach einer Razzia).
§4.0 | Eine Fraktion darf maximal aus 20 Personen bestehen, darunter 15 Männer und 5 Frauen. In Kriegen und Konflikten dürfen maximal 20 Personen aktiv agieren.
Zusatz: Die Fraktionsverwaltung kann bei Regelverstößen oder besonderen Umständen Strafen verhängen, durch die mit weniger als 20 Personen agiert werden muss.
§4.1 | Jede Fraktion/ Gruppierung braucht zwei eindeutige Erkennungsmerkmale (z.B. gleiche Bandanas, gleiche Hose, gleiches Shirt etc.), um miteinander agieren zu dürfen.
§4.2 | Blood-In / Blood-Out
Ein Blood-In ist der Beitritt einer Gruppierung.
Ein Blood-Out ist der Austritt oder Rauswurf von Mitgliedern aus der jeweiligen Fraktion, die aber einen Blood-In erhalten haben, anhand eines Kopfschusses.
Beim Blood Out muss das betroffene Mitglied alle Informationen und die Zeit in der Gruppierung vergessen. Genauso muss sichergestellt werden, dass alle Mitglieder der Gruppierung vom Blood-Out wissen.
Die Gruppierung darf hinterher im Roleplay nicht auf dessen Vergangenheit bei der Gruppierung anspielen.
§4.3 | Ein Fraktionsmitglied kann auch als Zivlist in bestimmten Zeiten unterwegs sein. Während dieser Zeit ist es allerdings nicht gestattet, an Familienaktivitäten teilzunehmen. Zudem muss man den Funk verlassen und das GPS deaktivieren.
§4.4 | Wird eine Badfraktion aufgelöst, darf der betroffene 12er keine neue Fraktion mehr gründen. Es ist ihm jedoch gestattet, nach einer zweiwöchigen Leaderschaftssperre in einer anderen Fraktion eine Rolle in der Leaderschaft zu übernehmen.
§4.5 | Der Terrorstatus gilt für die Dauer von einer Woche. Verhält sich die betroffene Fraktion während dieser Zeit ruhig und wird bei keiner Straftat erwischt, endet der Status nach Ablauf der Frist.
Werden Mitglieder der Fraktion während des Terrorstatus bei kriminellen Handlungen ertappt, erhalten sie erhöhte Strafen. Zudem dürfen Mitglieder der Fraktion jederzeit von staatlichen Fraktionen durchsucht werden.
Wird der Anführer der Fraktion gefasst, ist dieser verpflichtet, die Strafe gemäß dem Beschluss des Terrorstatus zu bezahlen.
Der Staat lässt sich nicht durch Schießereien besiegen, sondern nur durch Roleplay, Flucht und Untertauchen.
§4.6 | Crime-Fraktionen sind nicht verpflichtet, eine Schussankündigung (Schusscall) zu machen, wenn sie in irgendeiner Form agieren. Es wird jedoch von diesen Fraktionen ein hohes Roleplay-Verständnis erwartet, und das Ausnutzen von Grauzonen kann zu Sanktionen führen.
§5.0 | Um ein Buisness zu gründen muss genauso ein Konzept bei der Fraktionsverwaltung eingereicht werden inkl. Speisekarte.
§5.1 | Restaurants und Lokalitäten dürfen IC nicht weiterverkauft werden. Der Besitzer des Businesses bleibt der Besitzer bis zur Auflösung oder Weitergabe des Restaurants/der Lokalität über das High-Team oder die Fraktionsverwaltung aus administrativen Gründen.
§5.2 | Wird ein Buisness nicht ausreichend bespielt kann die Fraktionsverwaltung das Buisness closen.
§6.0 | Jede Fraktion kann gegen eine andere Fraktion einen Krieg beginnen. Der Grund für einen Krieg muss plausibel und so schwerwiegend sein, dass das Leben der eigenen Leute riskiert wird. Mit einem Krieg können auch die Drogen- sowie Waffenrouten erobert werden.
§6.1 | Neue Mitglieder dürfen während eines Krieges auf keinen Fall in die Fraktion aufgenommen werden. Während eines Konflikts ist die Aufnahme neuer Mitglieder jedoch gestattet.
§6.2 | Sollten Anwärter von Familien während eines Baseraids im Anwesen, Hood oder Chapter anwesend sein, müssen sie die Hände heben und sich aus dem Konflikt heraushalten. Anwärter dürfen nicht aktiv eingreifen oder sich beteiligen.
§6.3 | Es ist nicht gestattet, in Unterzahl eine Fraktion/ Route anzugreifen. Dies wird als Fail RP bewertet. Die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein. Zum Beispiel:
2 gegen 10 ist Fail RP
7 gegen 10 ist realistisch
§6.4 | Kämpfe werden nur noch außerhalb des Interieurs ausgetragen. Bei einem Kampf auf einer Base ist es untersagt, sich im Interieur zu vercampen. Sollte sich ein Spieler zu diesem Zeitpunkt innerhalb des Interieurs aufhalten, ist er verpflichtet, dieses unter allen Umständen zu verlassen.
§6.5 | Der Gewinner eines Krieges wird aus einem Best of Three bestimmt.
§6.6 | Nach einem Krieg zwischen zwei Fraktionen muss eine Wartezeit von einer Woche eingehalten werden, bevor erneut ein Krieg gegen dieselbe Fraktion begonnen werden darf.
§6.7 | Nachdem ein Kampf zwischen zwei Fraktionen beendet wurde, muss die Gegenpartei mindestens eine Stunde warten, bevor ein Gegenangriff gestartet werden darf. Außer beide Parteien einigen sich auf eine kürzere Zeit.
§6.8 | Offroad-Fahren ist nur bei Konflikten oder Kriegen oberhalb des Observatoriums erlaubt; unterhalb des Observatoriums ist es verboten. Dabei ist zu beachten, dass Offroad-Fahren bei Konflikten mit Staatsfraktionen nicht gestattet ist. Es darf ausschließlich mit Fahrzeugen, die in der Fraktionsgarage erhältlich sind, sowie mit importierten Fraktionsfahrzeugen offroad gefahren werden.
§6.9 | Fraktionen haben zwei Tage Zeit, um gegeneinander zu agieren, bevor sie einen Kriegsvertrag aushandeln müssen. Nach diesen zwei Tagen muss der Konflikt entweder durch RP selbst beendet oder die Corleone-Familie muss bezüglich des Kriegsvertrags kontaktiert werden. Nach Ablauf dieser zwei Tage darf nicht mehr außerhalb des Kriegsvertrags geschossen werden. Nach jedem Konfliktkampf hat jede Fraktion eine Stunde Zeit, sich auszurüsten. Erst nach dieser Ausrüstungszeit ist erneutes Kämpfen wieder erlaubt.
§6.10 | Bevor ein Konflikt zustande kommt, müssen mindestens ein bis zwei klärende Gespräche zwischen den beteiligten Parteien stattfinden.
Diese Gespräche erfolgen stets stilecht im Anwesen, Chapter oder der Hood der jeweiligen Fraktion – nicht davor oder „am Tor“.
Ein Konflikt darf nur entstehen, wenn ein nachvollziehbarer und triftiger Grund vorliegt.
§6.11 | Im Rahmen eines Konflikts dürfen Forderungen insgesamt auf maximal 1.000.000$ erhöht werden. Eine Erhöhung ist zulässig, solange die Gesamtsumme von 1.000.000$ nicht überschritten wird. Die Forderung muss jedoch angemessen und verhältnismäßig zum Anlass des Konflikts sein (z.B. keine 1.000.000$ für geringfügige Angelegenheiten).
§6.12 | Ausgesprochene Forderungen und die Frist zur Bezahlung müssen in Relation zur jeweiligen RP-Situation stehen.
§6.13 | Wenn eine Forderung zweimal nicht beantwortet wird, darf die fordernde Partei diese Forderung künftig jede Stunde erneut stellen.
§6.14 | Sollte es bei einem Kampf, sei es auf einer Route oder außerhalb, zu groben Regelverstößen oder Fehlern durch eine Fraktion kommen, wird die Gegenpartei automatisch zum Gewinner erklärt. Die Verlierer Partei ist verpflichtet, alle Forderungen der Gewinnerpartei zu erfüllen und darf für einen Zeitraum von zwei Wochen nicht als Aggressor gegenüber der Gewinnerpartei auftreten.
§6.15 | Ein Anwesen, eine Hood oder ein Chapter darf bei jeglichem Konflikt nur einmal alle 6 Stunden angegriffen werden.
§6.16 | Sollten beide Parteien grobe Fehler machen, werden beide Parteien zum Verlierer erklärt und zusätzlich werden 30 % des Fraktionslagers gecleared bzw. gelöscht.
Außerdem dürfen beide Parteien 2 Wochen lang nicht gegeneinander agieren.
Ausreden wie:
"Die sind neu bei uns"
"Das sind doch nur 1-2 Leute"
"Woher soll ich wissen, dass er Modder ist?"
werden nicht akzeptiert. Jeder Fraktionsleader ist für seine eigenen Mitglieder verantwortlich.
§6.17 | Sollte es bei einer Drogenlieferung auf dem Wasser zu einem Schussgefecht zwischen Staatsfraktionen und Badfraktionen kommen, ist es sowohl der Badfraktionen als auch Staatsfraktion gestattet, aus dem Helikopter zu schießen.
§6.18 | Wenn staatliche Fraktionen eine Routenrazzia durchführen, müssen sich die Personen, die sich auf der Route befinden, entweder flüchten oder ergeben. Das Schießen ist nur als letzte Option erlaubt (Verhältnismäßigkeit zwischen den anwesenden Personen auf der Route und den staatlichen Kräften ist zu beachten).
§6.19 | Nach der vollständigen Ausbezahlung von Forderungen gilt zwischen den beteiligten Parteien eine Ruhezeit von 7 Tagen. Während dieser Zeit sind Provokationen sowie Angriffe auf Labore, Bunker, Transporter und Velvet-Verkäufer strikt untersagt.
Gilt auch bei versehntlichen Transporter-Angriffen: Partei sofort freilassen, kein RP-Strang daraus entwickeln.
§7.0 | Eine Familie darf maximal 1 Route für sich beanspruchen.
Die Weed und Kurzwaffen Route darf ausschließlich von Gangs eingenommen werden.
Die Koks und Langwaffen Route darf ausschließlich von Mafien/Kartellen eingenommen werden.
Alle anderen Routen (.) dürfen von allen Fraktionen eingenommen werden.
Der Schwarzmarkt darf Zusätzlich von allen Fraktionen eingenommen werden.
§8.0 | Im Gangwar gelten die gleichen Regeln wie in Konflikten oder Kriegen.
§8.1 | Das Benutzen von Emotes ist während eines Gangwars strengstens verboten.
§8.2 | Das Beleidigen anderer Spieler, insbesondere das Beleidigen von Leichen, ist verboten. Es darf sich ausschließlich über das Kampfgeschehen ausgetauscht werden.
§8.3 | Modding, Regelverstöße oder andere Vorwürfe müssen nach dem Gangwar im Support vorgelegt werden. Während des Gangwars ist es untersagt, in den Support zu kommen.
§8.4 | Es ist verboten, während eines Gangwars untätig (AFK) zu sein.
§8.5 | Trashtalk oder Provokationen vor, während oder nach einem Gangwar sind strengstens verboten und führen zu einer einwöchigen Gangwar-Sperre.
§8.6 | Baseraids sind 15 Minuten vor und nach einem Gangwar nicht erlaubt. Wenn jedoch eine offene Forderung gegen eine Partei besteht, darf diese Partei auch außerhalb des festgelegten Zeitrahmens gebaseraidet werden. Diese Ausnahme gilt ausschließlich für Forderungen. RP hat Vorrang!
§9.0 | Lootdrop-Events sind keine gewöhnlichen Begegnungen. Sie sind pure Spannung und Nervenkitzel, aber auch pure Gefahr. Dieses Event ist exklusiv für kriminelle Fraktionen.
Hier zählt nur der Kampf ums Überleben.
Sobald der Lootdrop abgelegt wird, entsteht eine gefährliche Zone. Diese ist etwa 150 Meter groß und wird schnell zu einem Schlachtfeld, auf dem nur die Stärksten überleben werden.
Was passiert in dieser Zone?
Schießen ist hier erlaubt! Aber nur in der roten Zone der Ort, an dem die Jagd beginnt. Hier gibt es keine Regeln außer den Gesetzen des Kampfes.
Die rote Zone wird zum Brennpunkt der Auseinandersetzungen. Alle fraktionierten Gruppen sind hier gefordert, um den begehrten Loot zu sichern. Es wird nicht zugeschaut es wird gekämpft!
Wie verhalte ich mich in der roten Zone?
Jegliche Kämpfe sei es durch Schießereien oder andere Auseinandersetzungen bleiben innerhalb der roten Zone. Was hier passiert, bleibt hier! Keine Gewalt wird außerhalb dieser Zone weitergetragen.
Medics sind hier nutzlos: Wer in der roten Zone zu Boden geht, bleibt dort. Keine medizinische Hilfe, keine Wiederbelebung. Wer kämpft, kämpft bis zum Ende.
Externe Fraktionen haben hier nichts verloren: Rettungsdienste und die Polizei ihr seid während des Events vollkommen ausgeschlossen! Dieses Event ist das Reich der kriminellen Fraktionen, und nur sie dürfen hier die Regeln bestimmen.
Staatliche Fraktionen dürfen bei diesen Airdrops agieren, jedoch nur eine Partei. (ausgenommen Krankenhaus)
§10.0 | Es ist Strengstens Untersagt am Allgm. Illigalen Verarbeiter & Verkäufer in Los Santos (Todeszone) Abzucampen sowie Auszurauben um daraus Profit zu machen, dies ist ledeglich den Illigalen Routen Besitzern vorenthalten die ihre Routen Bewachen müssen.
§10.1 | Genauso ist es Untersagt unbegründet das Feuer zu eröffnen.
Das nicht befolgenen dieser Regeln wird konsequenzen nach sich ziehen bis hin zu einem Ban.
§11.0 | Eine Razzia für das Anwesen einer Badfraktion muss bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden und ist nur bei ausreichender Beweislage gestattet. Der Frakverwaltung obliegt die Entscheidung ob die Beweislage ausreicht.
Bei einer Razzia darf 10-50% des Bestands geleert werden (nur illegale Gegenstände wie Schwarzgeld, Waffen und Drogen)